Abgabebedingungen Goldhamster

Abgabebedingungen


1.


Männchen: Das Gehege muss eine Mindestgrundfläche von 0,6 m² aufweisen und eine Höhe von mindestens 60 cm.


Weibchen: Das Gehege muss eine Mindestgrundfläche von 0,72 m² und eine Höhe von mindestens 60 cm aufweisen.


Gerne auch sehr viel größer. Etagen zählen nicht zur Grundfläche.


2. Das Laufrad sollte einen Mindestdurchmesser von 30 cm haben.


3. Ein großer Buddelbereich mit Chinchillasand sollte angeboten werden.


4. Die Einstreuhöhe beträgt mindestens 25 cm, gerne aber mehr.


5. Einrichtung aus Kork (Röhren,Tunnel) und Verstecken zB aus Ton oder Keramik und anderen Buddelangeboten wie Terrarienerde, Maisspindelgranulat oder Blüten-/Kräuterbäder und einem Mehrkammernhaus.


6. Eine artgerechte Ernährung mit Trockenfutter aus einem empfohlenen Onlineshop muss gewährleistet sein. Geeignetes Frischfutter sollte alle 1 – 2 Tage gereicht werden, frisches Wasser hat immer zur Verfügung zu stehen. Auch lebendige Insekten sind oft gern gesehen.


7. Eine tierärztliche Behandlung muss gewährleistet sein – sowohl ein hamstererfahrener Tierarzt in der Umgebung als auch eine finanzielle Rücklage. Der Übernehmer ist verpflichtet alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen.


8. Meine Tiere werden ausschließlich in Einzelhaltung vermittelt – mit einer Paar- oder Gruppenhaltung wird das Leben der Tiere gefährdet.


9. Das Wecken des Tieres ist bis auf Ausnahmefälle wie Tierarztbesuche zu vermeiden.


10. Bei Tod des Tieres ist die Pflegestelle zu informieren. Der Übernehmer darf das Tier nicht zu Versuchszwecken oder zum Weiterverkauf einsetzen. Die Tiere dürfen nicht weiter verkauft, weitergegeben oder verschenkt werden. Bei Abgabe des Tieres gehen diese an die Pflegestelle direkt zurück.


11. Zuchtverbot! Mit dem übernommen Tier darf keine Zucht betrieben und auch kein einmaliger Wurf erzeugt werden. Eine Zucht erfordert viel Wissen, vor allem um Genetik und kann im Zweifelsfall das Leben der Mutter und der Welpen aufs Spiel setzen. Bei Verstoß gegen das Zuchtverbot behalte ich mir rechtliche Schritte vor.



Vor Reservierung eines Tieres möchte ich ein Foto vom zukünftigen Gehege sehen, mit einem entsprechendem Zettel „vom Märchenwald“. Nur so kann ich sicher gehen, dass das Bild nicht aus dem Internet oder aus anderer Quelle genommen wurde.


Die feste Reservierung eines Tieres erfolgt mit Unterschreiben des Schutzvertrages und Zahlung der Reservierungsgebühr. Wird das Tier nur angefragt oder locker reserviert, nehme ich weitere Anfragen entgegen. Ist das Tier fest für dich reserviert, wird es keinesfalls in andere Hände vermittelt. Solltest du dich allerdings nachträglich umentscheiden oder die Abgabebedingungen nicht erfüllen, erfolgt keine Erstattung der Reservierungsgebühr. Ich bitte um Verständnis.


Mit einer Reservierung werden die Abgabebedingungen akzeptiert. Sollte ich feststellen, dass die Haltungsbedingungen nicht der Vorgabe entsprechen und auch nicht geändert werden, wird das Tier nicht ausgehändigt.